Bundesfinanzhof entscheidet über Kryptowährungen!

Der Bundesfinanzhof befasst sich derzeit mit dem Steuerrecht für virtuelle Währungen. Dieses Urteil könnte für Investoren von Bitcoin und Co richtungsweisend sein.

14 Jahre nach der Geburt von Bitcoin beschäftigt sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten.

Zu den mündlichen Anhörungen am Dienstag reisten viele Beobachter aus der Kryptowährungsbranche nach München.

Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung von Bitcoin und Co. haben. Es ist eine Frage des Prinzips.

Konkret über die Kölner Krypto-Investorenklage.

Die Entscheidung wird ihn nur direkt betreffen, könnte aber insgesamt den Weg zu einer Steuer auf Kryptowährungen weisen.

In seiner Einkommensteuererklärung 2018 wies der Kläger Krypto Gewinne in Höhe von 3,44 Millionen Euro aus und focht seine Besteuerung an.

Erstens ist die Durchsetzung strukturell fehlerhaft.

Hier ist, was er meint:

Ehrliche Steuerzahler, die Gewinne aus Kryptowährungstransaktionen in ihrer Steuererklärung angeben, werden benachteiligt.

Denn viele andere tun dies nicht und werden selten strafrechtlich verfolgt.

Zweitens sind Bitcoin und Co. keine „Commodities“.

Daher ist die auf dieser Klassifizierung beruhende steuerliche Betrachtungsweise falsch.

Das Finanzgericht Köln wiesKlage ab

Das Finanzgericht Köln wies seine Klagen ab (14 K 1178/20). Die BFH arbeitet derzeit an einer überarbeiteten Fassung (IX R 3/22). Noch kein Urteil. Einige Steuerexperten wie Jörg Andres können die Gründe der Kläger nachvollziehen.

„Grundsätzlich sind Bitcoin und Co. als bloße Blockchain-Einträge derzeit nicht beherrschbar.“ Ob Kryptowährungen als „Commodities“ eingestuft werden können, ist aus seiner Sicht fraglich.

Beobachter in der Klage haben sich gefragt, ob der Richter den Klägern in der inhaltlichen Frage zustimmen wird.

„Vielleicht ist es gar nicht so schlimm.

Dann müsste das Finanzamt diese Lücke im Steuerrecht füllen, und wer weiß, ob das gut oder schlecht für die Anleger wäre. ”

Krypto-Investoren sollten dies bei der Abgabe von Steuererklärungen berücksichtigen.

Bisher gilt für die Besteuerung von Kryptowährungen:

Bitcoin- und Co.-Transaktionen gelten als private Transaktionen. Im Gegensatz zu Aktien unterliegen Kryptowährungen keiner Quellensteuer. Gewinne unterliegen der persönlichen Einkommensteuer.

Gewinne sind jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Spekulationsfrist entstehen. Außerdem gibt es eine Freigrenze von 600 €. Überschreiten Sie diese jedoch nur um 1 €, müssen Sie den gesamten Gewinn versteuern. Hält ein Anleger den Coin länger als ein Jahr, fallen keine Steuern an. Eventuell erlittene Verluste werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Um Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen in Steuererklärungen zu dokumentieren, sollten Anleger einige Dinge beachten. Sie kaufen digitale Währungen oft zu unterschiedlichen Kursen. Allgemeine Regeln:

Um den Gewinn zu berechnen, müssen Sie den Kaufpreis vom Verkaufspreis abziehen. Anleger haben zwei Möglichkeiten, Gewinne zu berechnen. Daher können Sie Fragen des Finanzamtes angemessen beantworten.

FIFO-Verfahren (first in, first out).

Sie geht davon aus, dass die ersten Coins, die Anleger kaufen, auch zuerst verkauft werden.

Besonders während eines Bullenmarktes, also wenn der Kurs stetig steigt, lohnt sich diese Methode.

Das Gegenstück dazu ist das LIFO-Verfahren („last in, first out“).

Die zuletzt gekaufte Münze wird zuerst verkauft.

Folgt der BFH-Richter der Argumentation der Kläger, wird er die steuerlichen Erwägungen von Bitcoin und Co. prüfen müssen.

Aber auch wenn das Urteil den Klägern zugutekommt, sollten Anleger nicht zu viel erwarten, sagt KPMG-Anwalt Philip Hornung. 

Die Klage betrifft nur drei Kryptowährungen.

Bitcoin, Äther, Monero.

Und während aller Kryptowährungen etwas Besonderes sind und wahrscheinlich Ähnlichkeiten mit anderen Kryptowährungen haben, gibt es auch viele Unterschiede, auch technischer Art.

Nur wenn die technischen Unterschiede nicht erheblich sind, können die Gründe auf andere Kryptowährungen übertragen werden“, sagt Hornung.

Es sieht so aus, als könnten Steuerexperten und Krypto-Fans weiter darüber streiten, worum es bei Bitcoin und seinem Unternehmen geht. 

Sie können den Original Artikel von der Wirtschaftswoche hier direkt nachlesen: Bitte hier klicken!

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