Kryptowährung und die Steuer – das sollten
Sie auf jeden Fall wissen!

Kryptowährungen entwickeln sich immer mehr vom Aussenseiterphänomen zum Spekulationsobjekt für investitionslustige Anleger. Steuerrechtlich gibt es hier jedoch auch einiges zu beachten: Den hier gilt anders als bei klassischen Anlageprodukten wie zum Beispiel gekauften Aktien oder etwaigen Fondsanteilen, müssen Sie sich selbst um die Versteuerung kümmern.

Kryptowährung und die SteuerQuelle: https://www.pexels.com

Kryptowährungen und die unbeliebten Steuern für Privatanleger

Rein rechlich zählen virtuelle Währungen, sprich Kryptowährungen rechtlich nicht als sogenannte Fremdwährung, bzw. Kapitalanlage. Sondrn werden vom Finanzministerium als Wirtschaftsgüter angesehen und haben damit den selben Status wie zum Beispiel Kunstwerke wie Bilder oder andere Wertgegenstände.

Somit bedeutet das für alle Privatanleger die mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. Arbeiten und handeln, dass etwaige Gewinne aus dem Handel somit der Einkommenssteuer unterliegen und nicht wie so oft geglaubt der Abgeltungssteuer.

Beachten Sie bitte unbedingt diese wichtigen Hinweise:
1. Etwaige Gewinnen müssen Sie mit Ihrem privaten, persönlichen Einkommensteursatz versteuert werden.
2. Etwaige Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen von Ihnen selbst versteuert werden.

Spekulationsfrist: Wann fallen den nun bei Kryptowährungen Steuern an?

1. Es gibt eine Spekulationsfrist von einem Jahr bei dem Handel mit Kryptowährungen. Das wiederum bedeutet, wenn Sie Coins bzw. Token einer Kryptowährung mehr als 365 Tage halten und erst dann verässern, sind etwaige Gewinne steuerfrei. Das Gleiche gilt dann aber auch für Verluste.
2. Sollten Sie jedoch Streakk Coins, Bitcoins oder andere Kryptowährungen innerhalb dieses Jahres handeln, unterliegt der Gewinn um Spekulationsgewinn. Dieser unterliegt dann damit dem Einkommensteuersatz. Also der gleiche Prozentsatz der von Ihrem Lohn einbehalten wird.

3. Dabei ist es dem Finanzamt egal, ob der Gewinn durch den Umtausch von Krypto in eine reguläre Fiat Währung wie Dollar, Euro oder andere Währung entstanden ist. Oder aber auch wenn man von einer Kryptowährung in eine andere tauscht.

Die sogenannte First in – First out Methode auch FIFO genannt

Dokumentieren Sie immer den genauen Anschaffunszeitpunkt Ihrer Kryptowährungen, inklusive des Anschaffungskurses, um später die Jahresfrist beweisen zu können. Dokumentieren Sie jeglichen An- und Verkauf bzw. Tausch Ihrer Kryptowährungen. Hier wird es komplizierter wenn Kryptowährungen an verschiedenen Zeitpunkten gekauft bzw. verkauft werden.

Nuzten sie hier am besten die FIFO Methode. Diese geht davon aus, dass man die Kryptowährung die man zuerst gekauft hat auch wieder als erste verkauft wird.
Hierzu finden Sie im Internet Seiten die sich ausführlich mit dieser Methode befassen und Beispiele vorgeben.

Alternativ dazu können Sie auch die LIFO Methode verwenden, Last in – First out

Hier geht man davon aus, das die zuletzt angeschafften Token bzw. Coins als erste verkauft werden. Jedoch findet diese in Deutschland in der Besteuerung keine Anwendung.

Die steuerliche Freigrenze

Die Freigrenze liegt bei 600 Euro bei Geschäften aus privaten Veräusserungen. Dies bedeutet bis zu dieser Grenze bleiben Gewinne steuerfrei. Sollte die Summer aller Ihrer Verässerungsgewinne darüber leigen innerhalb eines Jahres, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern.

Was tun bei Verlusten durch den Handel mit Kryptowährungen?

Wenn Sie beim Handel mit Kryptowährungen Verluste machen, können Sie diese im jeweiligen Steuerjahr verrechnen. Dadurch können Sie Ihre  Steuerlast mindern. Wenn Sie in einem Jahr keine Gewinne gemacht haben sollten, können Sie die Verluste auch auf künftige Jahre vortragen bzw. auf das vorhergehende Jahr rücktragen.

Sollten Ihre Kryptowährungen gestohlen werden ist dies leider Pech, denne in Verlust kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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