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Nach 18 Jahren strenger Regelungen rund um Flüssigkeiten im Handgepäck gab es in den letzten Jahren Lockerungen. Moderne Scanner ermöglichten es an einigen Flughäfen, Flüssigkeiten in größeren Mengen mitzunehmen. Doch ab dem 1. September 2024 tritt eine Kehrtwende in Kraft: Passagiere dürfen an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten wieder nur in kleinen Behältern von maximal 100 Millilitern mit sich führen.
Diese Behälter müssen, wie vor 2006, in einem verschließbaren, durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden, der maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein darf. Pro Reisendem ist nur ein Beutel erlaubt. An vielen Flughäfen müssen diese Beutel, genauso wie elektronische Geräte, separat aus dem Handgepäck genommen und durchleuchtet werden.
Ausnahmen an Flughäfen mit modernen CT-Scannern
An Flughäfen, die bereits mit modernen CT-Scannern ausgestattet sind, wie Hamburg oder London City Airport, dürfen Flüssigkeiten zwar weiterhin im Koffer bleiben, müssen jedoch ebenfalls der 100 Milliliter-Regel entsprechen. Laptops müssen an diesen Flughäfen nicht ausgepackt werden. Der Grund für die Rückkehr zu den strengeren Regeln liegt in den anhaltenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner. Bis diese Zweifel ausgeräumt sind, gelten die alten Bestimmungen wieder.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, sowie Babynahrung sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier legen viele Fluggesellschaften nicht fest, ob ein Baby mit an Bord sein muss, um Babynahrung mitzuführen.
Änderungen bei der Größe und Menge des Handgepäcks
Neben den neuen Flüssigkeitsregelungen ändern sich ab dem 1. September 2024 auch die Bestimmungen für die Größe und das Gewicht des Handgepäcks. Fluggesellschaften mussten bisher keine einheitlichen Vorgaben beachten, was oft zu Verwirrung führte, besonders bei Flügen mit Zwischenstopps. Künftig dürfen Handgepäckstücke maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen.
Neu ist auch, dass Passagiere zusätzlich ein weiteres kleines Handgepäckstück wie eine Handtasche, Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen dürfen. Dieses muss unter den Vordersitz passen und darf maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein. Diese Regelung kommt besonders Passagieren zugute, die bisher bei Billigfliegern für ein zusätzliches Handgepäckstück extra bezahlen mussten.
Wie Fluggesellschaften mit bisher höheren Gewichtsgrenzen wie British Airways auf die neuen Regeln reagieren, bleibt abzuwarten. Für Lufthansa-Passagiere bedeutet die Änderung jedoch eine Erleichterung: Ab dem 1. September dürfen sie zwei Kilogramm mehr Handgepäck mitnehmen als bisher.
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