EU-Parlament Aufgaben: Vollständiger Überblick 2026

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von den EU-Bürgern gewählte Organ der Europäischen Union – und damit der demokratische Kern eines Staatenbundes, der fast 450 Millionen Menschen vertritt. Es beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU Gesetze, kontrolliert die Europäische Kommission und verabschiedet den jährlichen EU-Haushalt. Seine Kompetenzen reichen weit über das hinaus, was viele Bürger im Alltag wahrnehmen.

Kurz zusammengefasst

Das EU-Parlament gesetzgebt, kontrolliert und repräsentiert. Es wirkt beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit, beschließt den EU-Haushalt, kann die Europäische Kommission abberufen und vertritt die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene.

âš  Wichtiger Hinweis

Das EU-Parlament besitzt kein vollständiges Initiativrecht – es kann Gesetze nicht selbst einbringen. Dieses Recht liegt formal bei der Europäischen Kommission. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern, Gesetzesvorschläge zu erarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 720 Abgeordnete aus 27 EU-Mitgliedstaaten (Stand 2024)
  • Drei Hauptaufgaben: Gesetzgebung, Haushalt, Kontrolle
  • Sitz in Straßburg (Plenum), Brüssel (Ausschüsse), Luxemburg (Generalsekretariat)
  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als zentrales Entscheidungsinstrument
  • Misstrauensvotum gegen die Kommission möglich (Zweidrittelmehrheit erforderlich)
Dr. Markus Feldner — Politikwissenschaftler, ehem. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Europäischen Parlament (2011–2018), heute freier EU-Analyst

„Was mich nach Jahren in Brüssel noch immer fasziniert: Das Parlament hat mehr Macht als die meisten Bürger ahnen – und gleichzeitig eine strukturelle Schwäche, die oft unterschätzt wird. Kein Initiativrecht zu haben ist nicht bloß eine Formalie, das ist ein echter Hebel der Kommission. Dennoch: In den Ausschüssen entsteht echter politischer Druck, der Gesetze fundamental verändert.“

Was ist das Europäische Parlament – und warum wurde es gegründet?

Das Europäische Parlament ist das direkt gewählte gesetzgebende Organ der EU, gegründet um demokratische Legitimität in die europäischen Institutionen zu bringen.

Die Ursprünge reichen bis 1952 zurück, als die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl entstand – damals noch ohne Direktwahl. Erst 1979 wählten EU-Bürger erstmals direkt ihre Vertreter ins Parlament. Seither hat sich das Gewicht dieser Institution massiv verschoben. Was mit rein beratenden Funktionen begann, ist heute ein Mitgesetzgeber mit echten Vetomöglichkeiten.

Wer einmal eine Plenarsitzung in Straßburg beobachtet hat – das Gewirr aus 24 Amtssprachen, die Abstimmungstafeln, das Fraktionsringen –, versteht, dass das EP kein Schaufensterorgan ist. Hier wird Politik gemacht, auf eine sehr europäische, manchmal frustrierend langsame, aber erstaunlich transparente Art.

Welche Hauptaufgaben hat das Europäische Parlament?

Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und demokratische Kontrolle der EU-Institutionen – das sind die drei zentralen Säulen der Parlamentsarbeit.

Diese drei Funktionen sind nicht gleichwertig verteilt, sondern eng miteinander verzahnt. Die Gesetzgebungsfunktion gibt dem Parlament seinen größten Einfluss, die Haushaltsfunktion seinen stärksten Hebel, und die Kontrollfunktion seine demokratische Daseinsberechtigung. In der Praxis bedeutet das: Ausschüsse arbeiten monatelang an Gesetzestexten, Berichterstatter verhandeln mit dem Rat, und Anfragen an die Kommission landen täglich in Brüssel.

Expert Insight
Die drei Kernfunktionen des EU-Parlaments sind im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verankert. Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren als Regelfall – das Parlament ist damit bei rund 85 Prozent aller EU-Gesetzgebung gleichberechtigter Mitgesetzgeber.

Wie funktioniert die Gesetzgebung im EU-Parlament?

Das EU-Parlament beschließt Gesetze gemeinsam mit dem Rat der EU im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – beide müssen sich einigen, bevor ein Rechtsakt in Kraft tritt.

Was ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren?

Der Prozess beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission. Das Parlament und der Rat der EU prüfen diesen Vorschlag in bis zu drei Lesungen. Kommen beide zu keiner Einigung, scheitert das Gesetz. In der Praxis enden die meisten Verfahren in der sogenannten informellen Trilog-Runde – Verhandlungen zwischen Vertretern des Parlaments, des Rates und der Kommission – bevor die erste formelle Lesung überhaupt abgeschlossen ist.

Das klingt technisch, hat aber konkrete Auswirkungen. Datenschutzverordnung, Verbraucherrechtsrichtlinie, AI Act – alles lief durch dieses Verfahren. Das EP kann Änderungsanträge einbringen, ganze Kapitel umschreiben oder Gesetze blockieren. Ein Nein des Parlaments ist final.

Wie wirkt das Parlament bei Richtlinien und Verordnungen mit?

EU-Verordnungen gelten direkt in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. EU-Richtlinien müssen von nationalen Parlamenten in nationales Recht übertragen werden – das EU-Parlament prägt also indirekt auch die Arbeit des Deutschen Bundestags oder des österreichischen Nationalrats. Das verdeutlicht die Reichweite dieser Mitgesetzgeberrolle.

Welche Haushaltsbefugnisse hat das EU-Parlament?

Das Parlament beschließt den jährlichen EU-Haushalt gemeinsam mit dem Rat und kann ihn ablehnen – ein mächtiges politisches Druckmittel.

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Der EU-Haushalt umfasst rund 170 Milliarden Euro jährlich (im mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027). Das Europäische Parlament verhandelt diesen Rahmen mit dem Rat und stimmt am Ende über den Jahreshaushalt ab. Lehnt das Parlament ab, gilt der Vorjahreshaushaltsplan als vorläufige Grundlage – das ist mehr als eine Formalität, es erzeugt echten Einigungsdruck.

Zusätzlich entlastet das Parlament die Kommission für die Ausführung des Haushalts – oder verweigert diese Entlastung. 1999 führte eine solche Verweigerung indirekt zum Rücktritt der gesamten Kommission Santer. Das war kein symbolischer Akt, das hatte reale politische Konsequenzen.

Welche Kontrollfunktionen übt das EU-Parlament aus?

Das Parlament kontrolliert die Europäische Kommission durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse und im äußersten Fall durch ein Misstrauensvotum.

Was ist ein Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission?

Nimmt das Parlament einen Misstrauensantrag mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und absoluter Mehrheit aller Mitglieder an, muss die gesamte Kommission zurücktreten. Dieses Instrument wurde bislang nie erfolgreich eingesetzt – aber die Drohung damit wirkt. Die Kommission Santer trat 1999 zurück, bevor der Antrag zur Abstimmung kam.

Was sind Untersuchungsausschüsse im Europäischen Parlament?

Bei Verdacht auf Verstöße gegen EU-Recht kann das Parlament temporäre Untersuchungsausschüsse einsetzen. Bekannte Beispiele sind der Panama-Papers-Ausschuss (2016) oder der PANA-Ausschuss zu Steuervermeidung. Diese Ausschüsse haben Zeugenladungsrechte und erstellen öffentliche Berichte – ihre politische Wirkung kann erheblich sein, auch wenn sie keine Strafverfolgungsbefugnis besitzen.

Welche Zustimmungsrechte hat das Parlament – und wie wählt es den Kommissionspräsidenten?

Ohne Zustimmung des Parlaments kann weder der Kommissionspräsident sein Amt antreten noch kann die EU internationale Abkommen ratifizieren.

Der Europäische Rat schlägt einen Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten vor – das Parlament wählt ihn mit absoluter Mehrheit. Lehnt das Parlament ab, muss ein neuer Kandidat vorgeschlagen werden. Ursula von der Leyen wurde 2019 mit denkbar knapper Mehrheit gewählt: 383 von 747 Stimmen. Das zeigt, dass diese Abstimmung kein Automatismus ist.

Auch alle Kommissare einzeln müssen sich Anhörungen vor den zuständigen Parlamentsausschüssen stellen. Mehrere Kandidaten wurden in der Vergangenheit nach solchen Anhörungen zum Rückzug gezwungen – 2004 traf es den Italiener Rocco Buttiglione, 2019 mussten gleich drei Kandidaten ihre Nominierung zurückziehen.

Wann muss das Parlament internationalen Abkommen zustimmen?

Bei internationalen Verträgen der EU – Handelsabkommen, Assoziierungsabkommen, Beitrittsverträge – ist die Zustimmung des Parlaments zwingend erforderlich. Das CETA-Abkommen mit Kanada oder das Abkommen mit Mercosur-Staaten: ohne parlamentarisches Ja keine Ratifizierung. Das ist kein Detail, das ist eine grundlegende Vetomacht in der Außenwirtschaftspolitik.

Welche Rechte haben EU-Bürger gegenüber dem Parlament?

Jeder EU-Bürger kann eine Petition an das Europäische Parlament richten und hat das Recht, in der eigenen Sprache gehört zu werden.

Das Petitionsrecht ist ein oft unterschätztes Instrument. Wer als EU-Bürger oder als in der EU ansässige Person einen Verstoß gegen EU-Recht erlebt – durch Behörden, Unternehmen oder Institutionen –, kann eine Petition einreichen. Der Petitionsausschuss prüft die Zulässigkeit und kann die Kommission zur Stellungnahme auffordern. In der Praxis bedeutet das: Ein Einzelbürger kann auf diesem Weg EU-rechtliche Fragen auf die politische Tagesordnung setzen.

Welche Ausschüsse gibt es – und wie arbeiten sie?

Das EU-Parlament hat 20 ständige Ausschüsse, die als eigentliche Werkstätten der Gesetzgebungsarbeit gelten.

Wer glaubt, Politik entstehe nur im Plenum, hat die Ausschüsse noch nicht erlebt. Hier verhandeln Berichterstatter mit Schattenberichterstattern, werden Änderungsanträge Seite für Seite diskutiert, treffen Lobbyisten auf Abgeordnete. Der Haushaltsausschuss (BUDG) steuert die Budgetverhandlungen, der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) prägt die EU-Außenpolitik, der Rechtsausschuss (JURI) wacht über die Rechtsgrundlagen neuer Gesetze.

Ausschuss Kürzel Kernzuständigkeit
Haushalt BUDG EU-Jahreshaushalt, mehrjähriger Finanzrahmen
Auswärtige Angelegenheiten AFET Außenpolitik, Menschenrechte, Sicherheitspolitik
Wirtschaft und Währung ECON Wirtschaftspolitik, Bankenregulierung, Euro
Binnenmarkt und Verbraucherschutz IMCO Digitaler Binnenmarkt, Verbraucherrechte
Umwelt und Klimaschutz ENVI Klimapolitik, Naturschutz, Lebensmittelrecht
Petitionsausschuss PETI Bürgerpetitionen, Bürgerbeauftragter

Wie werden Entscheidungen getroffen – und welche Mehrheiten gelten?

Im Regelfall entscheidet das EU-Parlament mit einfacher Mehrheit; für bestimmte Akte wie das Misstrauensvotum ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

720 Abgeordnete (Stand: Wahlperiode 2024–2029), verteilt auf aktuell sieben Fraktionen, stimmen nach Mehrheitsprinzip ab. Einfache Mehrheit bei Gesetzestexten im ordentlichen Verfahren, absolute Mehrheit bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, Zweidrittel plus absolute Mehrheit beim Misstrauensvotum. Fraktionsdisziplin ist dabei keine Selbstverständlichkeit – Querverbindungen zwischen Fraktionen prägen viele Abstimmungen stärker als starre Lagergrenzen.

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Wo tagt das Parlament – und warum an mehreren Orten?

Straßburg ist offizieller Sitz für Plenartagungen, Brüssel für Ausschüsse und Fraktionen, Luxemburg beherbergt das Generalsekretariat.

Die drei Arbeitsorte sind kein Effizienzmodell – sie sind ein historisch gewachsener politischer Kompromiss. Straßburg als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg, Brüssel als administratives EU-Zentrum. Das führt dazu, dass Abgeordnete und Mitarbeiter jeden Monat zwischen den Städten pendeln. Kosten und Aufwand sind erheblich. Seit Jahrzehnten fordern viele Abgeordnete einen einzigen Sitz in Brüssel – gescheitert ist das bislang am Einstimmigkeitsprinzip im Rat.

Wie unterscheidet sich das EU-Parlament von nationalen Parlamenten?

Das EU-Parlament teilt sich die Gesetzgebung mit dem Rat, hat kein eigenes Initiativrecht und kein klassisches Regierungs-Oppositions-Schema.

In nationalen Parlamenten gibt es eine Regierungsmehrheit, die Gesetze einbringt, und eine Opposition, die sie bekämpft. Im EU-Parlament funktioniert das anders. Große Koalitionen zwischen Volksparteien und Sozialdemokraten sind historisch die Norm – weil absolute Mehrheiten anders kaum zu erreichen sind. Gleichzeitig fehlt das Initiativrecht: Das Parlament kann der Kommission Gesetzesinitiativen nahelegen, aber nicht eigenständig formell einbringen. Diese strukturelle Besonderheit ist Stärke und Schwäche zugleich.

Hintergrund: Kein vollständiges Initiativrecht
Die fehlende Initiativbefugnis des Parlaments ist kein Versehen, sondern politisches Design. Bei der Gründung der Gemeinschaften sollte die supranationale Kommission als neutraler Hüterin der Verträge agieren. Die politische Realität hat dieses Gleichgewicht längst verschoben – das Parlament nutzt Aufforderungsresolutionen nach Art. 225 AEUV immer häufiger als Druckmittel.

Wie hat sich die Macht des EU-Parlaments entwickelt?

Von einem rein beratenden Gremium 1952 zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber 2009 – die Entwicklung verlief schrittweise über mehrere Vertragsreformen.

Entscheidend waren die Einheitliche Europäische Akte (1986), der Vertrag von Maastricht (1992) und vor allem der Vertrag von Lissabon (2009). Lissabon erweiterte das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf nahezu alle Politikbereiche, stärkte die Haushaltsbefugnisse und festigte die Rolle des Parlaments bei der Kommissionsbestellung. Wer die Geschichte des EU-Parlaments kennt, kann die aktuelle Kompetenzverteilung besser einordnen – und erahnen, wohin die Entwicklung noch führen könnte.

Wie demokratisch ist das Parlament – und welche Kritik gibt es?

Das EU-Parlament ist das demokratischste Organ der EU – aber strukturelle Schwächen wie das fehlende Initiativrecht und das Demokratiedefizit bei Wahlbeteiligung werden regelmäßig kritisiert.

Die Wahlbeteiligung bei Europawahlen lag 2019 bei 50,7 Prozent – nach jahrzehntelangem Rückgang eine Trendwende, aber noch weit entfernt von nationalen Parlamentswahlen. Viele Bürger wissen nicht, was ihre MdEPs konkret tun. Transparenz ist ein zweischneidiges Schwert: Abstimmungsergebnisse, Berichte und Plenarprotokolle sind vollständig online einsehbar auf europarl.europa.eu – faktisch aber kaum zugänglich für den Durchschnittsbürger ohne Vorwissen.

Häufig gestellte Fragen zum EU-Parlament

Wie viele Abgeordnete hat das Europäische Parlament?

Das EU-Parlament hat seit der Europawahl 2024 insgesamt 720 Abgeordnete. Die Sitze sind nach Bevölkerungsgröße auf die 27 Mitgliedstaaten verteilt, wobei kleinere Länder proportional stärker vertreten sind als größere.

Kann das EU-Parlament die Europäische Kommission abwählen?

Ja – durch ein Misstrauensvotum mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und absoluter Mehrheit aller Mitglieder. Bislang wurde dieses Instrument nie erfolgreich angewendet, seine politische Drohwirkung ist aber real und nachgewiesen.

Darf das EU-Parlament selbst Gesetze einbringen?

Nein. Das formelle Initiativrecht liegt bei der Europäischen Kommission. Das Parlament kann die Kommission jedoch mit Beschlüssen nach Art. 225 AEUV auffordern, einen bestimmten Gesetzgebungsvorschlag zu erarbeiten.

Was ist das Petitionsrecht beim EU-Parlament?

Jeder EU-Bürger und jede in der EU ansässige Person oder Organisation kann beim Europäischen Parlament eine Petition einreichen. Der Petitionsausschuss prüft, ob der Inhalt in den EU-Zuständigkeitsbereich fällt, und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.

Wann tagt das EU-Parlament in Straßburg?

Das Plenum tagt monatlich für vier Tage in Straßburg – das ist vertraglich festgelegt. Zusätzliche Plenarsitzungen finden in Brüssel statt. Ausschusssitzungen und Fraktionstreffen laufen fast ausschließlich in Brüssel.

Fazit

Das Europäische Parlament ist kein Feigenblatt und kein Papiertiger. Es ist ein komplexes, historisch gewachsenes Organ mit echten Machtbefugnissen – und gleichzeitig mit strukturellen Grenzen, die politisch gewollt sind. Wer verstehen will, wie Europa funktioniert, kommt an ihm nicht vorbei: Es beschließt Gesetze, die das Alltagsleben in 27 Ländern prägen, kontrolliert eine Exekutive mit Milliarden-Budget und gibt Millionen EU-Bürgern eine direkte demokratische Stimme. Dass diese Stimme oft zu wenig gehört wird, liegt nicht am Parlament – sondern daran, wie selten wir ihr zuhören.

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