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Rund 36 Millionen Grundstücke werden ab 2024 in Deutschland von den Kommunen neu bewertet. Sobald im Laufe des Jahres der Hebesatz festgelegt ist, gilt ab 2025 die neue Grundsteuer. Die Finanzbehörden verschicken dann die finalen Steuerbescheide. Viele Eigentümer, wie Christian G. aus Dorsten, der bisher 179 Euro jährlich für sein Einfamilienhaus zahlte, könnten von drastisch höheren Kosten betroffen sein. Laut dem neuen Bescheid, den er kürzlich erhielt, soll er ab 2025 1920 Euro zahlen.
Grundlagen der Grundsteuerberechnung
Millionen von Grundstückseigentümern fragen sich: Wie hoch wird die Grundsteuer im Jahr 2025 sein? Eine definitive Antwort gibt es noch nicht, da die Kommunen ihre Hebesätze anpassen wollen. Dies kann zu einer Erhöhung oder Senkung der Steuer führen, abhängig von den jeweiligen kommunalen Entscheidungen.
Bodenrichtwert
Ein zentraler Faktor für alle Bundesländer ist der neu festgelegte Bodenrichtwert. Dieser basiert auf der Grundstücksfläche, der Art des Grundstücks und dem Alter des Gebäudes. Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D) einsehbar.
Steuermesszahl
Der nächste wichtige Faktor ist die Steuermesszahl. Für Wohngrundstücke (Ein-, Zweifamilienhäuser oder Wohnungen) gilt ab 2025 ein Wert von 0,0031 Prozent. Andere Grundstücke werden mit einer Messzahl von 0,0034 Prozent bewertet. Im Saarland und Sachsen gelten abweichende Messzahlen von 0,0064 Prozent bzw. 0,0036 Prozent.
Hebesatz
Der Hebesatz wird im Laufe des Jahres von den Kommunen festgelegt. Erst dann kann die endgültige Grundsteuer berechnet werden.
Berechnung der neuen Grundsteuer
Einen einheitlichen Grundsteuer-Rechner gibt es nicht, da in Deutschland sieben verschiedene Berechnungsmodelle existieren. Die meisten Länder verwenden das Bundesmodell, aber einige haben eigene Modelle eingeführt:
- Saarland: Bundesmodell mit eigener Steuermesszahl.
- Bayern: Flächenmodell.
- Baden-Württemberg: Bodenwertmodell.
- Hessen: Flächen-Faktor-Modell.
- Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell.
- Hamburg: Wohnlagemodell.
Die Formel lautet: Einheitswert (in Euro) x Steuermesszahl x Hebesatz
Beispielrechnung
Herr Müller besitzt am Stadtrand von Freiburg ein Zweifamilienhaus mit einem Einheitswert von 400.000 Euro. Die Steuermesszahl beträgt 3,1 Promille und der Hebesatz liegt bei 600 Prozent. Die Grundsteuer für 2025 berechnet sich wie folgt:
(400.000 x 0,0031) x 6 = 7440 Euro.
Diese Summe wird in vier gleichen Raten im Februar, Mai, August und November fällig, also jeweils 1860 Euro. Zum Vergleich: Bis 2024 betrug die Grundsteuer für die gleiche Immobilie 803 Euro.
Einspruch gegen den Wertbescheid einlegen
Falls eine Immobilie zu hoch bewertet wurde, kann ein Antrag auf Neubewertung gestellt werden. Besonders bei einer erheblichen Mehrbelastung durch die Reform ist schnelles Handeln wichtig.
Einspruch einlegen
Hausbesitzer sollten unbedingt Einspruch einlegen, bevor die Hebesätze feststehen, um die Frist nicht zu verpassen. Ein formloses Schreiben mit den notwendigen Angaben (Name des Grundstückseigentümers, Anschrift, Aktenzeichen, Steuernummer und Datum des Wertbescheides) genügt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Häufige Fehler bei Wertbescheiden
- Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Informationen in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung führen.
- Falsche Angaben: Fehler bei der Angabe von Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert beeinflussen die Steuerlast.
- Veraltete Daten: Nicht aktualisierte Daten können zu falschen Festsetzungen führen.
Gründe für die Reform
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. April 2018, dass die bisherige Berechnungsweise der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die neue Regelung soll eine gerechtere Besteuerung gewährleisten und ermöglicht es den Kommunen, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höher zu besteuern, um deren Bebauung zu fördern.
Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erklärt: „Die Grundsteuer hat keine Dynamik und wächst nicht mit den Preisen. Es braucht deswegen Hebesatzerhöhungen, um etwa das Steueraufkommen beispielsweise an die Löhne und Einkommen anzupassen.“
Bedeutung der Grundsteuer für Kommunen
Die Grund- und Gewerbesteuer sind wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Sie finanzieren lokale Dienste und Projekte, tragen zur finanziellen Autonomie bei und ermöglichen Infrastrukturprojekte, Bildungsangebote und die Förderung von Kultur.
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