Mittwoch, April 22, 2026
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Krankenversicherung für Studierende: Tipps von Stiftung Warentest

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Wichtige Informationen für Studierende

Wer im Wintersemester mit dem Studium anfangen will, wartet wahrscheinlich ungeduldig auf die Zusage der Wunschuniversität. Doch nicht nur eine erste eigene Wohnung und der Umzug müssen organisiert werden, auch die Krankenversicherung sollte nicht vergessen werden. Stiftung Warentest hat untersucht, was Studierende beachten müssen.

Versicherungsmöglichkeiten für Studierende

Studierende können sich vor Studienbeginn entweder für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Versichert sein müssen sie in jedem Fall, um studieren zu können. Die meisten Studierenden sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

Studierende sind bis zum 25. Geburtstag kostenlos über ihre gesetzlich versicherten Eltern mitversichert, in Ausnahmefällen auch länger. Danach kostet die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 129 Euro im Monat. Erst mit 30 Jahren wird die Versicherung deutlich teurer.

Verdienstgrenzen für familienversicherte Studierende

Familienversicherte Studierende dürfen bis zu 505 Euro pro Monat verdienen, wenn sie selbstständig arbeiten oder Zinsen bekommen. Bei einem Minijob oder bezahltem Praktikum liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro. Verdient man mehr, muss man in die studentische Krankenversicherung wechseln und eigene Beiträge zahlen. Für Studierende in der studentischen Krankenversicherung gilt keine Verdienstobergrenze mehr. Sie dürfen allerdings in der Vorlesungszeit regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, sonst müssen sie so viel zahlen wie Arbeitnehmer.

Private Krankenversicherung für Studierende

Wer sich privat krankenversichern will, muss einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen – spätestens drei Monate nach Studienbeginn. Zu Beginn des Studiums sind auch bisher privat versicherte Kinder Pflichtmitglieder in der studentischen Krankenkasse. Der Antrag kann bei einer beliebigen Krankenkasse gestellt werden und ist für die gesamte Studienzeit bindend. Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist erst beim Wechsel von Bachelor zu Master möglich, wenn dazwischen mindestens ein Monat Pause liegt und die Studierenden sich zunächst exmatrikuliert haben.

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Kosten der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag bei privaten Anbietern hängt vom Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen ab. Für junge Studierende gibt es günstige Tarife ab 80 Euro im Monat, informiert Stiftung Warentest.

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