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Etappe 1: Grobplanung der Sanierung (Zeitdauer: einige Monate bis Jahre)
Zu Beginn der Sanierung steht die Ermittlung des Planungsumfangs. Handelt es sich um Einzelmaßnahmen, wie die Modernisierung der Heizung, die Sanierung der Gebäudehülle oder den Austausch von Fenstern, oder planen Sie eine Komplettsanierung? Der Umfang der Sanierung hängt oft vom verfügbaren Budget ab. Es ist ratsam, frühzeitig einen Fördermittelberater sowie einen Energieeffizienzberater in die Planung einzubeziehen.
- Fördermittelberater: Verschafft sich einen Überblick über alle verfügbaren Förderoptionen, prüft Zuschüsse und Kredite, deren Höhe und Bedingungen.
- Energieeffizienzberater: Ermittelt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und gibt Aufschluss darüber, wie das gewünschte Energieeffizienzniveau erreicht werden kann.
Mögliche Stolpersteine: Verzögerte Entscheidungen über die durchzuführenden Maßnahmen und deren Finanzierung sowie Unklarheiten bezüglich der Fördermittel.
Etappe 2: Feinplanung der Sanierung (Zeitdauer: drei bis neun Monate)
In dieser Phase wird ein Architekt oder Fachplaner mit der Feinplanung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Parallel dazu sollten erste Kostenschätzungen auf Basis von Erfahrungswerten und vorliegenden Angeboten erstellt werden.
- Budgetprüfung: Die vorliegenden Kostenschätzungen werden mit dem geplanten Budget abgeglichen. Ist das Budget ausreichend oder sind Anpassungen nötig?
- Konkretisierung der Fördermittel: Welche Fördermittel sollen beantragt werden? In der Feinplanung wird das Sanierungskonzept detailliert und die Kostenplanung konkretisiert.
Sollten zusätzliche Finanzierungsmittel benötigt werden, sollte frühzeitig eine Bank kontaktiert werden. Wichtig ist dabei, dass alle geplanten Maßnahmen den Richtlinien der Förderstellen entsprechen.
Mögliche Stolpersteine: Schwierigkeiten bei der Finanzierung durch die Bank, Einhaltung der Antragsrichtlinien der Förderstellen, korrekte Antragstellung und notwendige Unterlagen.
Etappe 3: Förderantrag stellen (Zeitdauer: wenige Wochen)
Vor der Einreichung der Förderanträge sollten Liefer- und Leistungsverträge unter Vorbehalt abgeschlossen werden. Der Energieeffizienzberater bereitet in Abstimmung mit dem Fördermittelberater die Antragsunterlagen für die gebäudebezogene Förderung vor, wie die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) oder die technische Projektbeschreibung (tPb).
- Einreichung der Anträge: KfW-Darlehen werden über die Hausbank eingereicht, andere Förderstellen wie das BAFA erfordern eine Online-Antragstellung.
Mögliche Stolpersteine: Zu frühe oder zu späte Antragstellung, was dazu führen kann, dass Förderprogramme nicht genutzt werden können.
Etappe 4/5: Förderungsbewilligung und -auszahlung (Zeitdauer: bis zu vier Jahre)
Nach der Zusage der Fördermittel können die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Der Energieeffizienzberater muss die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Mögliche Stolpersteine: Nichteinhaltung der Förderauflagen, zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung, Probleme bei der Zwischenfinanzierung oder fehlerhafte Unterlagen beim Zwischenabruf.
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