Mittwoch, April 22, 2026
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Streit um Abfall- und Abwassergebühren in NRW: Kritik vom Bund der Steuerzahler

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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die steigenden Abfall- und Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen (NRW) scharf. Seiner Ansicht nach nutzen viele Kommunen die Gebühren, um ihre Finanzhaushalte zu sanieren. Der jährliche Gebührenvergleich zeigt dabei große regionale Unterschiede. Während die Kommunen die Vorwürfe zurückweisen, sieht der BdSt dringenden Handlungsbedarf.

Abfallgebühren: Steigende Kosten für Bürger

Laut einer Analyse des BdSt stiegen die Abfallgebühren für Privathaushalte in NRW im Jahr 2024 um durchschnittlich drei bis sieben Prozent, abhängig vom Abfuhrrhythmus. Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt demnach in Dormagen, Jülich und Kaarst die niedrigsten Gebühren von etwa 170 Euro pro Jahr. Münster hingegen verlangt mit rund 685 Euro die höchsten Gebühren, berechnet auf die Abholung von 120 Litern Rest- und Biomüll alle 14 Tage. Der durchschnittliche 14-tägige Abfuhrrhythmus kostet 299 Euro, etwa dreieinhalb Prozent mehr als im Vorjahr.

Der BdSt fordert mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürger bei der Müllabfuhr. Die verpflichtende wöchentliche Leerung der Restmüll- und Biotonnen sei nicht mehr zeitgemäß. Verbraucher sollten die Größe ihrer Tonnen und den Abfuhrrhythmus selbst bestimmen dürfen, erklärte Rik Steinheuer, Vizepräsident des BdSt Deutschland und Vorstandsvorsitzender des Landesverbands NRW.

Abwassergebühren: Große Unterschiede zwischen den Kommunen

Auch bei den Abwassergebühren zeigt sich eine große Spanne. Für einen Vier-Personen-Haushalt, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche hat, sind die Gebühren in Reken im Kreis Borken mit rund 330 Euro am günstigsten. Spitzenreiter ist Monschau mit 1.572 Euro. Im Durchschnitt sind die Abwassergebühren um mehr als sechs Prozent auf knapp 800 Euro gestiegen.

Steinheuer warnt, dass der Anstieg der Gebühren deutlich über der Inflationsrate liegt und fordert die Politik auf, diese Entwicklung zu stoppen. Die Zahl der Kommunen mit einer Abwassergebühr von rund 1.100 Euro pro Jahr hat sich gegenüber 2023 von zwölf auf 25 mehr als verdoppelt.

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OVG-Urteil und Kritik an der Gebührenberechnung

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Mai 2022 stellte fest, dass die Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick über Jahre hinweg auf einer falschen Grundlage berechnet wurden. Einige Städte senkten daraufhin ihre Gebühren. Das Gericht kritisierte die Berechnungspraxis und forderte eine Anpassung der Zinssätze und Abschreibungen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Städte- und Gemeindebund NRW kritisieren den Gebührenvergleich des BdSt. Sie argumentieren, dass die Höhe der Gebühren von Region zu Region und von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein müsse, da sie unterschiedliche Leistungen und Rahmenbedingungen berücksichtigen. Münster erklärte zudem, dass der Vergleich die Realität nicht hinreichend abbilde, da die zugrunde liegenden Behältergrößen und Gebühren nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Fazit: Unterschiedliche Sichtweisen und Forderungen

Während der BdSt auf steigende Gebühren und unzureichende Wahlmöglichkeiten für die Bürger hinweist, sehen die Kommunen die Situation differenziert. Die Forderungen des BdSt nach einer Reform der Abfall- und Abwassergebühren stoßen auf Widerstand, da die regionalen Unterschiede und die spezifischen Rahmenbedingungen der einzelnen Kommunen eine zentrale Rolle spielen.

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