[ad_1]
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die staatliche Unterstützung Belgiens für die Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Doel 4 und Tihange 3 den EU-Beihilferegeln entspricht.
Hintergrund der Untersuchung
Die beiden Reaktoren, Doel 4 und Tihange 3, die zusammen eine Kapazität von 2 Gigawatt haben, sind im Besitz von Tochtergesellschaften des französischen Energiekonzerns Engie. Belgien plant, ihre Betriebsdauer um zehn Jahre zu verlängern, um die Stromversorgungssicherheit in Belgien und seinen Nachbarländern zu gewährleisten und gleichzeitig die CO2-Intensität des belgischen Strommixes so gering wie möglich zu halten.
Geplante staatliche Unterstützungsmaßnahmen
Zur Unterstützung der Laufzeitverlängerung beabsichtigt die belgische Regierung, ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Engie-Tochter Electrabel zu gründen. Weiterhin ist ein Darlehen von rund 580 Millionen Euro geplant sowie eine Garantie zur Gewährleistung des operativen Cashflows. Zusätzlich sollen Verbindlichkeiten von Electrabel im Zusammenhang mit der Lagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 15 Milliarden Euro auf den belgischen Staat übertragen werden.
Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Beihilferegeln
Trotz der augenscheinlichen Rechtfertigung der Maßnahmen durch Belgien äußert die Europäische Kommission Zweifel an der Konformität mit den EU-Beihilfevorschriften. Das eingeleitete eingehende Prüfverfahren bietet Belgien und anderen Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme und wird ergebnisoffen geführt.
[ad_2]
