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Ob Postkarten, Kühlschrankmagneten oder landestypische Spezialitäten – für viele gehören Souvenirs vom Urlaubsort zur alljährlichen Tradition. Doch die Ausfuhr vermeintlich harmloser Andenken kann in manchen Ländern verboten sein und bei Zollkontrollen mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Gefährliche Souvenirs: Muscheln, Steine und Sand
Sammeln von Muscheln: Strenge Verbote in vielen Ländern
Das Sammeln von Muscheln gehört zu den beliebten Freizeitbeschäftigungen im Badeurlaub. Doch in einigen Ländern ist es aus Arten- und Naturschutzgründen streng verboten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder – je nach Land – sogar Gefängnisstrafen.
Länder mit Muschel-Mitnehm-Verboten:
- Ägypten
- Dominikanische Republik
- Dubai
- Italien
- Neuseeland
- Türkei
In diesen Ländern ist das Sammeln von unter Artenschutz stehenden Muschelarten untersagt.
Länder, in denen das Sammeln erlaubt ist:
In folgenden Ländern ist das Sammeln von Muschelschalen für den privaten Gebrauch hingegen grundsätzlich erlaubt:
- Deutschland
- Frankreich
- Griechenland
- Kroatien
- Portugal
- Spanien
Allerdings sollten hier unbedingt die deutschen Einfuhrbestimmungen beachtet werden. So dürfen beispielsweise höchstens drei Fechterschnecken und drei Riesenmuscheln nach Deutschland mitgebracht werden.
Steine und Sand: Vorsicht bei Mitbringseln
Auch Steine und Sand darf man nicht einfach so vom Strand mitnehmen. Besonders teuer kann es unter anderem in England, auf Sardinien in Italien und in der Türkei werden. Laut Bußgeld-Info muss man dort mit Geldstrafen zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohe Kautionszahlungen von bis zu 9.000 Euro.
Deutsche Küsten: Erlaubnis und Verbote
An deutschen Küsten ist das Sammeln in kleinen Mengen und für privaten Gebrauch erlaubt, aber in Naturschutzgebieten verboten. Diese Gebiete sind oft durch Schilder, wie das gelbe, fünfeckige Zeichen mit einer schwarzen Eule in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, gekennzeichnet.
Allgemeine Regelungen: Was darf man sammeln und mitnehmen?
Urlauber sollten sich daher stets vorab über die Regelungen zum Sammeln von Naturgütern sowie die Arten- und Naturschutzbestimmungen des Urlaubslandes und Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes informieren. Dies verhindert unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr und hilft, die Umwelt zu schützen.
Tipps zur Vermeidung von Problemen:
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Naturschutzgesetze des Urlaubsziels.
- Vermeiden Sie das Sammeln von Naturgütern in Schutzgebieten.
- Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen Ihres Heimatlandes.
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